Online-Meeting vereinbaren

Benötigen Sie Beratung bei der Auswahl des idealen Netzteils für Ihre Anwendung? Unser Team freut sich auf Ihre Fragen.

Online Meeting vereinbaren

UV-328

Im produktspezifischen M-DoC (Material Declaration of Compliance) bestätigt PULS die Einhaltung der Anforderungen aus der REACH- und POP-Verordnung. Da UV-328 dort nicht als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß REACH oder als Stoff gemäß Anhang A der POP-Verordnung aufgeführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Stoff im Produkt nicht enthalten ist. Wäre UV-328 enthalten, wäre es im M-DoC entsprechend deklariert.

Erläuterung: UV-328 (2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-pentylphenol) ist ein UV-Absorber, der in Kunststoffen, Beschichtungen, Klebstoffen und Verpackungen verwendet wird, um Materialien vor UV-bedingter Alterung zu schützen. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde UV-328 reguliert und verboten (REACH) bzw. sind lediglich unbeabsichtigte Spuren erlaubt (POP) – gemäß REACH-Verordnung und Stockholmer Übereinkommen (für Details siehe unten).

Regulatorischer Status

1. REACH-Verordnung (EU)

Kandidatenliste (SVHC): UV-328 wurde 2014 als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) identifiziert.

Zulassungspflicht (Anhang XIV): Seit dem 27. November 2023 ist die Verwendung von UV-328 in der EU ohne spezifische Zulassung verboten.

2. POP-Verordnung (EU) / Stockholmer Übereinkommen

Aufnahme in Anhang A: Im Mai 2023 wurde UV-328 in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen, was ein weltweites Verbot von Herstellung und Verwendung vorsieht.

EU-Umsetzung: Die EU plant, UV-328 ab dem 26. Februar 2025 in die POP-Verordnung aufzunehmen, mit einem Grenzwert von 0,0001 % (1 mg/kg) für unbeabsichtigte Spuren in Produkten.