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Altgeräte Recycling (WEEE)

Verantwortung für unsere Produkte – über die Lebenszeit hinaus

Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in Deutschland und Rücknahmepflichten von Altgeräten

In der Europäischen Union wird die Entsorgung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU geregelt. Dieses Gesetz zieht den Hersteller bzw. die Vertreiber für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten am Ende ihrer Lebensdauer in die Verantwortung.

Das Symbol «durchgestrichene Abfalltonne» auf den elektrischen Geräten weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer separaten Sammlung bedürfen. Ferner weisen wir Sie darauf hin, vorhandene personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Geräten zu löschen.

In der Rolle als Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten ist PULS zur Rücknahme von Altgeräten gesetzlich verpflichtet und führt diese einer umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung zu.

Um lange Logistikketten zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich, Altgeräte zur Entsorgung an regional ansässige und zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu geben.

Unabhängig davon:

  • können Sie sich für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten per E-Mail an die örtliche PULS Vertriebsniederlassung in der Schweiz wenden: susanne.altenberger@puls-power.ch
  • können Sie weitere Informationen über die Registrierung, Rückgabe und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bei der örtlichen PULS Vertriebsniederlassung in der Schweiz per E-Mail anfordern: susanne.altenberger@puls-power.ch