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Dechlorane Plus (DP)

Im produktspezifischen M-DoC (Material Declaration of Compliance) bestätigt PULS die Einhaltung der Anforderungen aus der REACH- und POP-Verordnung. Da Dechlorane Plus (DP) dort nicht als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß REACH oder als Stoff gemäß Anhang A der POP-Verordnung aufgeführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Stoff im Produkt nicht enthalten ist. Wäre Dechlorane Plus enthalten, wäre es im M-DoC entsprechend deklariert.

Dechlorane Plus (DP) ist ein chlorhaltiges Flammschutzmittel, das in verschiedenen Industrien, einschließlich der Elektronikindustrie, verwendet wird. Es existiert in zwei Isomerformen: syn- und anti-Dechlorane Plus. Die entsprechenden CAS-Nummern lauten

  • 13560-89-9 (Gesamtverbindung)
  • 135821-03-3 (syn-Isomer)
  • 135821-74-8 (anti-Isomer)

Regulatorischer Status

  1. REACH-Verordnung (EU) – Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC):
    Dechlorane Plus wurde am 15. Januar 2018 in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen.
    Informationspflicht:
    Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) eines SVHC enthalten, ihre Kunden entsprechend informieren.
  2. Stockholmer Übereinkommen und EU-POP-Verordnung
    Aufnahme in Anhang A:
    Im Mai 2023 wurde Dechlorane Plus in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. Dies bedeutet ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
    Umsetzung in der EU:
    Die EU plant, Dechlorane Plus ab dem 26. Februar 2025 in die POP-Verordnung aufzunehmen. Für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt, der Verteidigung sowie in der medizinischen Bildgebung und Strahlentherapie gelten bestimmte Ausnahmen bis zum 26. Februar 2030. Ersatzteile für diese Anwendungen dürfen bis zum 31. Dezember 2043 verwendet werden.