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Rücknahmepflichten von Altbatterien

Hier erfahren Sie, wie Sie die Altbatterien unserer DC-USV-Systeme an PULS zurücksenden können.

Rücknahme von Altbatterien

Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1542 und Rücknahmepflichten von Altbatterien

Die Verordnung (EU) 2023/1542 regelt die Sammlung, Entsorgung, das Recycling und die Rücknahme von Altbatterien in der Europäischen Union. Sie verpflichtet Hersteller, Vertreiber und andere Wirtschaftsakteure unter anderem zur umweltgerechten Entsorgung und Rücknahme von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer.

Das Symbol der “durchgestrichenen Abfalltonne ” auf den Batterien weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer separaten Sammlung bedürfen. Das chemische Symbol deutet darauf hin, dass die in der Batterie enthaltenen Gefahrstoffe sowohl für die Natur als auch für die menschliche Gesundheit gefährlich sind.

Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden. In der Rolle als Vertreiber von Industriebatterien ist PULS zur Rücknahme von Altbatterien gesetzlich verpflichtet und führt diese einer umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung zu.

Um lange Logistikketten zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich, Altbatterien zur Entsorgung an regional ansässige und zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu geben.

Unabhängig davon:

  • können Sie sich für die Entsorgung von Altbatterien per E-Mail an die örtliche PULS Vertriebsniederlassung in Österreich wenden: material.compliance@pulspower.com
  • können Sie weitere Informationen über die Registrierung, Rückgabe und das Recycling von Altbatterien bei der örtlichen PULS Vertriebsniederlassung in Österreich per E-Mail anfordern: material.compliance@pulspower.com