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PULS Schweiz GmbH
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Schweiz
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Viele der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind Stoffe welche als gefährlich, langlebig, mobil und umweltpersistent als sogenannte „ewige Chemikalien“ identifiziert wurden.
Am 14. Oktober 2020 verabschiedete die EU-Kommission ihre Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und eine schadstofffreie Umwelt
Basierend auf dieser Strategie veröffentlichte die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 07.Februar 2023 einen PFAS Beschränkungsvorschlag welche vorsieht, die Verwendung von rund 10 000 PFAS und das Inverkehrbringen von chemischen Erzeugnissen und Erzeugnissen, die PFAS enthalten, in der EU einzuschränken.
Die Environmental Protection Agency (EPA) in den USA hat am 22 September 2022 die U.S. EPA TSCA Section 8(a)(7) in Kraft gesetzt.
Die Melde bzw. Berichtspflicht zu PFAS-Informationen hat bis zum 8. Mai 2025 zu erfolgen.
PULS ist kein Hersteller von Stoffen aus der PFAS-Stoffgruppe. Unsere Verantwortung und Handlungsmöglichkeit liegt daher darin, die Lieferketten unserer Zuliefermaterialien hinsichtlich PFAS-Anwendungen zu analysieren. PFAS-kritische Materialien zu identifizieren, um angemessene Maßnahmen im Falle gesetzlicher Beschränkungen rechtzeitig einleiten zu können. Wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll werden wir das Prinzip PFAS-freier Zuliefermaterialien verfolgen.
PFAS Verbote entlang der Lieferkette liegen für die meisten Chemikalien der PFAS-Stoffgruppe aktuell noch nicht vor. Die PFAS-Stoffe, welche bereits durch gesetzliche Regelungen wie z. B. die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 verboten bzw. eingeschränkt sind, bestätigen wir bereits heute über entsprechend Materiakonformitätserklärungen (M-DoC) unserer Produkte, welche auf unserer Homepage veröffentlicht sind.
Basierend auf den Informationspflichten der U.S. EPA TSCA Section 8(a)(7), wird die PULS GmbH ihre Lieferketten bzgl. PFAS-Stoffen analysieren und die Lieferanten auffordern, die erforderlichen Informationen zu den PFAS Stoffen bereitzustellen.
Vorliegende Informationen aus unserer Lieferkette werden zeitnahe in die Materialkonformitätserklärung (M-DoC) unserer Produkte eingearbeitet und auf unsere Homepage veröffentlicht. Ziel ist es, die erforderlichen Informationen zu den PFAS-Stoffen bis 30.April 2025 über unsere Materialkonformitätserklärung (M-DoC) bereitzustellen.
PULS teilt und unterstützt den vom ZVEI geforderten risikobasierten Ansatz bei PFAS – anstelle eines pauschalen Verbotes.