PFAS-Erklärung
PFAS – regulatorische Entwicklungen und Maßnahmen bei PULS
PFAS – regulatorische Entwicklungen und Maßnahmen bei PULS
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Stoffgruppe mit mehreren tausend Vertretern, die aufgrund ihrer chemischen Stabilität als umweltpersistente, mobile und teilweise toxische Substanzen bekannt sind – häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Oktober 2020 ihre Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des „Green Deal“, mit dem Ziel einer schadstofffreien Umwelt.
Auf dieser Grundlage reichten im Januar 2023 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit Behörden aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden einen umfassenden Beschränkungsvorschlag ein, der etwa 10.000 PFAS-Verbindungen betrifft. Die vorgeschlagene EU-weite Beschränkung umfasst Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen PFAS-haltiger Produkte und Stoffe.
Im Juni 2025 haben die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA – der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) – ihre Bewertungen zu bestimmten Anwendungsbereichen weiter konkretisiert, etwa für Medizinprodukte, den Transportsektor und industrielle Anwendungen. Die endgültigen Stellungnahmen dieser Gremien werden im weiteren Jahresverlauf erwartet.
Parallel dazu hat die EU bereits spezifische PFAS-Verbindungen reguliert. So sind z. B. Perfluoroktansäure (PFOA) sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und deren Derivate unter der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 verboten.
In den USA veröffentlichte die Environmental Protection Agency (EPA) am 22. September 2022 eine Meldepflicht gemäß TSCA Section 8(a)(7). Diese verpflichtet Hersteller und Importeure, detaillierte Informationen zu PFAS bereitzustellen. Die Frist zur Erfüllung dieser Anforderungen endet am 8. Mai 2025.
Die PULS GmbH stellt keine PFAS-Stoffe her. Unser Verantwortungsbereich liegt in der Bewertung und Überwachung von Materialien innerhalb unserer Lieferketten. Ziel ist es, kritische Materialien mit PFAS-Anteilen zu identifizieren und bei regulatorischen Anforderungen frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wo technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, setzen wir auf PFAS-freie Liefermaterialien.
Aktuell bestehen noch keine generellen Verbote für den Großteil der PFAS-Verbindungen entlang der Lieferkette. Dennoch bestätigt PULS bereits heute die Einhaltung von gesetzlichen Beschränkungen – etwa durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 – durch entsprechende Material Declaration of Conformity (M-DoC)-Dokumente, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Im Rahmen der Anforderungen aus der TSCA Section 8(a)(7) hat PULS eine umfassende Analyse seiner Lieferkette hinsichtlich enthaltener PFAS durchgeführt. Die relevanten Informationen wurden bei unseren Lieferanten eingeholt und ausgewertet.
Die relevanten Informationen zu PFAS gemäß den Anforderungen der TSCA Section 8(a)(7) wurden bereits in unserer Material Declaration of Conformity (M-DoC) integriert und stehen im Bereich Produkt-Compliance als Download auf unserer Produktdetailseiten zur Verfügung.
PULS unterstützt die risikobasierte Betrachtung von PFAS, wie sie vom ZVEI und weiteren Industrieverbänden gefordert wird – anstelle eines pauschalen Verbots.
Unser Ziel ist es, durch Transparenz, frühzeitige Maßnahmen und die kontinuierliche Anpassung unserer Lieferketten zu regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und rechtlichen Sicherheit beizutragen.