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PULS Schweiz GmbH
Lindenrain 2
5108 Oberflachs
Schweiz
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Alle auf unserer Website veröffentlichten PULS-Standardgeräte erfüllen die Richtlinie 2011/65/EU (Titel: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Kurzbezeichnung RoHS-II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011.
Für jedes Standardgerät kann die RoHS-Konformitätsbescheinigung im Download-Bereich auf unserer Website heruntergeladen werden.
Nach aktueller Gesetzeslage fallen alle PULS-Standardgeräte selbst unter die Kategorie 11 des Anhangs I der Richtlinie 2011/65/EU. Elektro- und Elektronikgeräte unter Kategorie 11 müssen die Anforderungen der Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 4 (1) spätestens am 22. Juli 2019 erfüllen.
Die RoHS-II-Konformität aller PULS-Standardgeräte ist seit Juni 2011 nachgewiesen. Für Geräte mit Markteinführung nach Juni 2011 ist die RoHS-II-Konformität bereits ab Markteinführung gegeben.
Dies bedeutet, dass alle PULS-Standardgeräte die Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 4 (1) und die maximal zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent nach Anhang II erfüllen. Die von der Beschränkung des Artikels 4 (1) ausgenommenen Verwendungen aus Anhang III werden angewendet und eingehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: material.compliance@pulspower.com.