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Rücknahmepflichten von Altbatterien

Hier erfahren Sie, wie Sie die Altbatterien unserer DC-USV-Systeme an PULS zurücksenden können.

Rücknahme von Altbatterien

Umsetzung der EU Batterie Richtlinie 2006/66/EG und Rücknahmepflichten von Altbatterien

In der Europäischen Union wird die Entsorgung und das Recycling von Batterien durch die Batterierichtlinie 2006/66/EG geregelt. Dieses Gesetz zieht den Hersteller bzw. die Vertreiber für die Entsorgung von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer in die Verantwortung.

Das Symbol der «durchgestrichenen Abfalltonne » auf den Batterien weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer separaten Sammlung bedürfen. Das chemische Symbol deutet darauf hin, dass die in der Batterie enthaltenen Gefahrstoffe sowohl für die Natur als auch für die menschliche Gesundheit gefährlich sind.

Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden. In der Rolle als Vertreiber von Industriebatterien ist PULS zur Rücknahme von Altbatterien gesetzlich verpflichtet und führt diese einer umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung zu.

Um lange Logistikketten zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich, Altbatterien zur Entsorgung an regional ansässige und zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu geben.

Unabhängig davon:

  • können Sie sich für die Entsorgung von Altbatterien per E-Mail an die örtliche PULS Vertriebsniederlassung in der Schweiz wenden:
    susanne.altenberger@puls-power.ch
  • können Sie weitere Informationen über die Registrierung, Rückgabe und das Recycling von Altbatterien bei der örtlichen PULS Vertriebsniederlassung in der Schweiz per E-Mail anfordern: susanne.altenberger@puls-power.ch