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PULS Schweiz GmbH
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Schweiz
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REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) (EG)1907/2006 ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. REACH befasst sich mit der Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe und deren möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt.
Als Hersteller von Stromversorgungen ist PULS ein „nachgeschalteter Anwender“ im Sinne der REACH-Verordnung. Detaillierte Informationen zu den Rollen und Pflichten des „nachgeschalteten Anwenders“ werden auf der Seite der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) veröffentlicht.
Für alle PULS-Standardgeräte veröffentlichen wir die REACH-Konformität über unsere Material Declaration of Conformity (M-DoC) im Produkt-Downloadbereich unserer Website.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte: material.compliance@pulspower.com
Die REACH-Compliance-Prozesse bei PULS basieren auf der Norm IEC 63000 (Technische Dokumentation zur Bewertung von Elektro- und Elektronikprodukten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe). Die Erhebung der Informationen erfolgt aufgrund von Lieferantenerklärungen und/oder vertraglichen Vereinbarungen. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten für die Erteilung von REACH-Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen, wurden folgende Geschäftsprozesse eingerichtet:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Produkte, als Elektronikgerätehersteller, nicht der Registrierungspflicht nach REACH Annex XIV unterliegen. REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien verbessern soll. Annex XIV listet besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) auf, deren Verwendung nur nach einer speziellen Zulassung erlaubt ist.
Unsere Elektronikgeräte sind als „Erzeugnisse“ klassifiziert und nicht als „Stoffe“. Dies bedeutet, dass sie während der Produktion eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestaltung erhalten, die ihre Funktion stärker bestimmen als ihre chemische Zusammensetzung. Die REACH-Pflichten beziehen sich hauptsächlich auf die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen und nicht direkt auf Erzeugnisse.
Wir überwachen kontinuierlich unsere Lieferkette und arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass keine besonders besorgniserregenden Stoffe in bedenklichen Mengen in unseren Produkten enthalten sind. Sollte ein solcher Stoff in unseren Produkten vorhanden sein, unternehmen wir selbstverständlich die erforderlichen Schritte, um die Konformität mit REACH sicherzustellen und Sie entsprechend über unser Materialkonformitätserklärung (M-DoC) zu informieren.
Unternehmen, die Erzeugnisse mit Stoffen der Kandidatenliste (SVHC) liefern und auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sind verpflichtet, der ECHA Informationen zu diesen Erzeugnissen bereitzustellen.
Das bedeutet:
Seit dem 15. September 2021 hat die ECHA den Zugang zu den eingestellten SVHC-Daten freigeschalten. Sie können nun die, von PULS hinterlegten, SVHC-Daten abrufen.
Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und geben Sie unter Article Identity/Identifier die entsprechende PULS Artikel-Nr. ein.
Weitere Details zum Abrufen von SVHC-Daten über die SCIP-Datenbank finden Sie im folgenden Video.