Als Hersteller von industriellen Stromversorgungen stellen wir unseren Geschäftskunden die erforderlichen Informationen zu potenziell betroffenen Stoffen schriftlich zur Verfügung.
Diese schriftliche Mitteilung gilt gemäß §25607.1 der Verordnung als zulässige Form der Erfüllung.
Eine Produktkennzeichnung gemäß Proposition 65 ist daher nicht erforderlich, sofern der Empfänger entsprechend informiert wurde.
Etwaig in unseren Produkten enthaltene Stoffe, die unter Proposition 65 gelistet sind, werden in unserer Materialdeklaration (Material Declaration of Conformity, M-DoC) ausgewiesen – zusammen mit Angaben zu RoHS, REACH, TSCA und weiteren geltenden Stoffregelungen.
Sie finden diese Dokumente auf der Produktdetailseite des jeweiligen PULS Produktes.