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Die POP-Verordnung (EG) Nr. (EU) 2019/1021 ist eine EU Chemikalienverordnung, die am 15. Juli 2019 in Kraft getreten ist und dient zur Beschränkung von persistenten organischen Schadstoffen. Wir kommen den erforderlichen Pflichten aus der POP-Verordnung nach. Für alle Standardgeräte der Marke PULS veröffentlichen wir die POP-Konformität über unsere Material Declaration of Conformity (M-DoC) im Produkt-Downloadbereich unserer Website.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: material.compliance@pulspower.com