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Alle auf unserer Website veröffentlichten PULS-Standardgeräte erfüllen die Richtlinie 2011/65/EU (Titel: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Kurzbezeichnung RoHS-II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011.
RoHS-Statusbestätigung
Für jedes Standardgerät kann die RoHS-Konformitätsbescheinigung im Download-Bereich auf unserer Website heruntergeladen werden.
RoHS-Geltungsbereich – PULS-Standardgeräte
Nach aktueller Gesetzeslage fallen alle PULS-Standardgeräte selbst unter die Kategorie 11 des Anhangs I der Richtlinie 2011/65/EU. Elektro- und Elektronikgeräte unter Kategorie 11 müssen die Anforderungen der Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 4 (1) spätestens am 22. Juli 2019 erfüllen.
Die RoHS-II-Konformität aller PULS-Standardgeräte ist seit Juni 2011 nachgewiesen. Für Geräte mit Markteinführung nach Juni 2011 ist die RoHS-II-Konformität bereits ab Markteinführung gegeben.
Dies bedeutet, dass alle PULS-Standardgeräte die Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 4 (1) und die maximal zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent nach Anhang II erfüllen. Die von der Beschränkung des Artikels 4 (1) ausgenommenen Verwendungen aus Anhang III werden angewendet und eingehalten.
Status der RoHS-Konformitätsprozesse bei PULS
- PULS setzt die Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU über die RoHS-Konformitätsbestätigungen seiner Unterlieferanten um.
- Der RoHS-Status aller in unseren Stromversorgungen eingesetzten Komponenten wird in der Datenbank unseres Teilestamms überwacht.
- Jedes verbaute Teil und jeder eingesetzte Werkstoff in unseren Stromversorgungen durchläuft unseren internen Freigabeprozess für Bauteile, in welchem der Nachweis der RoHS-Konformitätsbestätigung ein Verifikationsmerkmal ist.
- Im Rahmen von Lieferantenaudits überprüfen wir die Umsetzung der ROHS-Konformität bei unseren Lieferanten.
- Im Rahmen regelmäßiger Produktaudits führen wir Stichprobenanalysen an Komponenten durch, um die Einhaltung gemäß der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu überprüfen. Die Analysemessungen der Stichproben erfolgen nach DIN EN 62321 [Titel: Produkte in der Elektrotechnik – Bestimmung von Bestandteilen der sechs Inhaltsstoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl, polybromierter Diphenylether), die einer Beschränkung unterworfen sind (IEC 62321:2008)].
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: material.compliance@pulspower.com.