Forderung nach “halogenfreien Produkten”

Bezüglich der Forderung nach halogenfrei hergestellten Produkten orientiert sich PULS an dem ZVEI* Positionspapier zu Forderung nach „halogenfreien Produkten” in der Elektro- und Elektronikindustrie (Ausgabe: Oktober 2010).

In Anlehnung an das ZVEI Positionspapier können wir folgende Stellungnahme zur Halogenfreiheit für  PULS Standard Geräte abgeben:

  • Kunststoffteile oder chemische Materialien (z. B. Gehäuse, Schieber, Verbinder, Klemmen, Kleber, Wärmeleitpaste, usw.) enthalten keine Halogene.
  • Alle anderen Teile enthalten gemäß der IEC 61249-2-21 max. 1500 ppm Halogene (max. 900 ppm Brom; max. 900 ppm Chlor), soweit technisch und/oder wirtschaftlich realisierbar.

*ZVEI = Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (Deutschland)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: material.compliance@pulspower.com