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Regelung zur Gerätereparatur

Während der Gewährleistungsfrist

  • Geräte werden durch PULS nicht repariert sondern ersetzt.
    PULS behält sich jedoch in allen Fällen vor, wirtschaftlich und nachhaltig sinnvolle Gerätereparaturen im Bedarfsfall durchzuführen.

Außerhalb der Gewährleistung

(Trifft zu, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen oder der Schaden durch den Kunden verursacht wurde)

  • Geräte werden außerhalb der Gewährleistung nicht repariert. PULS behält sich dennoch in allen Fällen vor, wirtschaftlich und nachhaltig sinnvolle Gerätereparaturen im Bedarfsfall auch bei Geräten außerhalb der Gewährleistung durchzuführen. Der Reparaturpreis beträgt in der Regel 40% des Listenpreises, jedoch mindestens 40€.

Nach Geräteabkündigung (EOL)

  • PULS bietet dem Kunden im Fall einer Abkündigung „1:1“ Nachfolgegeräte an. Liegt der seltene Fall vor, das kein 1:1 Nachfolgeersatz für eine Kundenapplikation angeboten werden kann, ist PULS bereit, Geräte zu reparieren, solange Reparaturbauteile verfügbar bzw. beschaffbar sind und die erforderlichen Testeinrichtungen vorhanden und eingesetzt werden können. In diesem Fall bietet PULS dem Kunden eine Reparaturpreisvereinbarung für EOL-Geräte an.

Erklärung zur obigen Regelung:

Eine Gerätereparatur erfordert einen hohen administrativen, logistischen und fertigungstechnischen Aufwand. Eine Gerätereparatur ist daher nicht immer wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll. PULS konzentriert sich stattdessen auf die Analyse defekter Geräte und die Einleitung wirksamer Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, um die Retourenrate unserer Produktfamilien kontinuierlich zu senken. Unsere sehr niedrige Feldretourenrate bestätigt unser Vorgehen.